Palliativversorgung ist für FibrosepatientInnen noch nicht Standard.
Caritas Socialis in Wien und Hospiz Österreich sind kompetente Ansprechpartner sowohl für mobile, als auch für stationäre Palliativversorgung.
Wichtig auch die Österreichische Palliativgesellschaft OPG,
Medizinische Universität Wien
.
Jede Patientin und jeder Patient ist gut beraten sich Gedanken über eine Patientenverfügung als auch über eine Vorsorgevollmacht zu machen.
"Wesentlich auch die Bedeutung der Vorsorgevollmacht. Insbesondere auch in Verbindung mit dem
Sachwalterrechts-Änderungsgesetz. Mit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht kann so die Bestellung eines familienfremden Sachwalters verhindert werden. Über alle Formalitäten hinaus, ist es
wichtig die eigenen Lebensumstände zu betrachten und eine Ärztin, einen Arzt des Vertrauens bei der Erstellung der Verfügung und der Vollmacht beizuziehen. Juristische Unterstützung ist
hilfreich, aber es ist zu bedenken, dass wohl jede Betroffene, jeder Betroffene, eigenverantwortlich als mündiger Patient, Patientin die Willensäußerung selbst treffen muss ", so MR Mag. Dr. Renate Witzani von Hospitz Österreich (im
Bild oberhalb)
Zusatz zur Patientenverfügung
Experten haben Leitlinien für ein drittes Instrument erarbeitet: den Vorsorgedialog, in dessen Rahmem darüber gesprochen werden soll, welche Wünsche für das Leben, aber auch das
Sterben bestehen. Eine gesetzliche Implementierung des Vorsorgedialogs ist im Gange.
Musterformular für Patientenverfügung
Musterformular für Vorsorgevollmacht
Studie zu Patientenverfügung in Österreich
Texte zu Palliativversorgung